.. wenn SIE seit 2008 die Patenschaft für einen Baum hätten, jährlich Miete überweisen, ihn hegen und pflegen, sich um ihn kümmern - dann wollen sie auch die Früchte genießen! Sprich die Ernte,
den Ertrag des Baumes essen, einkochen, was auch immer. Am Boden liegendes Fallobst kann gerne probiert werden, aber nur das! Pflücken nur nach Zustimmung des Baumpaten; oder
wenn ein GELBES Band um den Baumstamm gebunden ist